Hallenordnung der HT16-Kletterhalle

Herzlich Willkommen in der Kletterhalle der Hamburger Turnerschaft von 1816.

Klettern erfordert ein sehr hohes Maß an Umsicht, Sicherheit und Eigenverantwortlichkeit. Die Hallenordnung soll helfen, Gefährdungen und Unfälle bereits im Ansatz zu vermeiden.

Die nachfolgenden verbindlichen Regeln müssen von jeder Person vor Benutzung der Kletterhalle HT16 gelesen und mit einer Unterschrift verbindlich anerkannt werden.

Persönliche Angaben

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Bitte wählen Sie ihr Geschlecht.
Bitte geben Sie ihr Geburtsdatum im Format tt.mm.jjjj ein.
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  1. Kletterregeln:
    1. Der/die Benutzer(in) bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, dass er/sie über ausreichende Kletterkenntnisse und grundlegende Kenntnisse der Sicherungstechnik verfügt.
    2. Zum Klettern darf nur Material, bzw. Kletterequipment verwendet werden, welches der gültigen CE und EN-Norm entspricht und in einem den Herstellerangaben entsprechenden und tadellosem Zustand ist.
    3. Zum Vorstieg dürfen nur Seile mit einer Länge von mind. 40 Metern verwendet werden.
    4. Im Vorstieg müssen alle Zwischensicherungen eingehängt werden.
    5. Die Top-Rope-Seile dürfen nicht abgezogen werden und nicht für Vorstieg- Klettern verwendet werden.
    6. Beim Toprope- und beim Vorstieg-Klettern muss immer ein Seilendknoten ins Sicherungsseil gemacht werden.
    7. Der Seilpartner der sichert, muss wandnah stehen und mit gängigen Sicherungsmethoden wie z.B. GriGri, Smart, Mega-Jul, etc. sichern.
    8. Barfuß oder mit Strümpfen klettern ist an allen Kletterwänden untersagt.
    9. Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf andere Benutzer zu nehmen und alles zu unterlassen was zur Gefährdung anderer führen könnte.
  2. Allgemeine Regeln
    1. Jeder Besucher, der das Anwesen der Kletterhalle betritt, verpflichtet sich und Personen, für welche er die Verantwortung trägt, die aktuelle Hallenordnung einzuhalten.
    2. Jeder Besucher der Kletterhalle muss sich beim Betreten der Kletterhalle beim diensthabenden Personal anmelden.
    3. Die Einrichtungen der Kletterhalle dürfen nur von Personen mit gültiger Eintrittskarte genutzt werden.
  3. Kinder
    1. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen vor der ersten Nutzung der Einrichtungen der Kletterhalle eine Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten vorlegen.
    2. Kinder bis 14 Jahre dürfen die Anlage nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines schriftlich beauftragten Erwachsenen nutzen.
    3. Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr dürfen die Anlage auch ohne Begleitung der Eltern oder eines Aufsichtspflichtigen nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nutzen.
    4. Erziehungs-, bzw. Aufsichtsberechtigte, haften für ihre Kinder, bzw. für die ihnen anvertrauten Personen.
    5. Es ist nicht erlaubt mit Spielzeug auf dem Hallenboden oder in anderen Kletterbereichen zu spielen.
  4. Ordnung und Sauberkeit
    1. Die Kletterhalle, WCs, Duschen, Umkleideräume, der Saunabereich sowie die Außenanlage sind sauber zu halten.
    2. Wer Sach- oder Personenschäden verursacht hat dafür Verantwortung zu tragen.
    3. Diebstahl wird unverzüglich zur Anzeige gebracht.
    4. Im Innern des Gebäudes ist absolutes Rauchverbot. Das Rauchen im Außenbereich der Anlage ist nur bei den gekennzeichneten Bereichen gestattet.
    5. Hinweis- oder Warnschilder müssen beachtet und befolgt werden.
    6. Eigenmächtige Veränderungen und sonstige Manipulationen jeglicher Art an den Einrichtungen der Kletterhalle sind verboten.
    7. Nach dem Konsum von Alkohol, Betäubungsmittel, Drogen o. ä. ist das Klettern in der gesamten Anlage strengstens untersagt.
  5. Haftung
    1. Wer das Anwesen der Kletterhalle betritt, bzw. die Einrichtungen der Kletterhalle nutzt, macht dies auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung.
    2. Bei Verstößen gegen die Hallenordnung übernimmt der Betreiber, sowie das diensthabende Personal, keinerlei Haftung.
    3. Für Garderobe und Schließfächer, sowie sonstiges Eigentum der Besucher, wird keine Haftung übernommen.
    4. Von den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen abgesehen, unternimmt der/die Benutzer der Wand sein Training auf eigene Gefahr und Haftung. Dies gilt insbesondere für Schadensansprüche aus Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht.
  6. Hausrecht
    1. Den Anweisungen des Hallenpersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
    2. Bei Verstößen gegen die Hallenordnung kann Hausverbot auf bestimmte Zeit oder auf Dauer ausgesprochen werden.

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Hamburg, den 30.04.2026




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